| |||||||||||||||||||||||
|
| ||||||||||||||||||||||
yardmaster
Feddersen GmbH
| |||||||||||||||||||||||
Seit 1977
| |||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||
PRODUKTE
● Pavillon CLASSIC
mit gestrecktem Zeltdach
Typ Teehaus
● Schwimmbad-
Überdachungen
● Der Feierabend-Treffpunkt
● Terrassen-Überdachungen
| |||||||||||||||||||||||
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Firma „YARDMASTER“ Feddersen GmbH, 13156 Berlin
1. Angebote, in schriftlicher oder in mündlicher Form, sind bis zur Auftragsbestätigung durch uns freibleibend. Aufträge kommen erst nach schriftlicher Bestätigung zustande. Dies gilt auch für durch Vertreter vermittelte Aufträge. Abweichende Bestätigungen gelten als neue Angebote. Das Schriftformerfordernis entfällt bei nachträglichen Nebenarbeiten, Änderungen und Ergänzungen des Auftrages.
2. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts - und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Änderungen sind unangemessen und vom Auftraggeber nicht mehr zu akzeptieren,
sofern sie über das branchenübliche Maß hinausgehen. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urhebervorbehalt vor.
3. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware
auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur
oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Die Wahl der Versandart und des Versandweges wird von uns nach billigem
Ermessen bestimmt, sofern der Kunde keine ausdrücklichen Weisungen gibt. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Dauerschuldverhältnissen sowie bei Vereinbarungen, die Liefer- oder Leistungsfristen von mehr
als 4 Monaten nach Vertragsabschluss enthalten, Verhandlungen über eine Preisanpassung zu verlangen, wenn nachstehende Positionen eine Erhöhung erfahren: Preise für das insgesamt benötigte Material ab Vertragsabschluß oder Lohn- und Lohnnebenkosten durch gesetzliche oder tarifliche Veränderungen oder die Mehrwertsteuer.
5. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Unsere Gewächshäuser, Hallen, Wintergärten und Überdachungen sind in der Regel Bausätze und, elementar verschraubt, demontierbar, so dass sie nach Demontage erneut
verwendbar sind. Dieses trifft auch für geliefertes Zubehör, wie Heizungen, Beregnungsanlagen, Apparate und Maschinen zu. Im Falle der
Weiterveräußerung von uns gelieferter Ware, die noch nicht bezahlt wurde, gilt der Anspruch
aus Weiterlieferung bis zur Höhe unserer Forderungen als an uns abgetreten. Eingehende Beträge sind gesondert für uns zu verwahren. Wenn der Wert, der für uns nach den vorstehenden Bedingungen bestehenden Sicherheiten den Wert
unserer Forderungen - nicht nur vorübergehend – um insgesamt mehr als 20 % übersteigt, so sind wir auf Verlangen des Bestellers
zur entsprechenden Freigabe von Sicherheiten seiner Wahl verpflichtet.
6. Lieferfristen
Die vereinbarten Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Nichteinhaltung rechtfertigt nur den Rücktritt nach der Setzung einer angemessenen Nachfrist.
7. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, mit der Maßgabe, dass von uns zu vertretene Material- und Herstellungsmängel unentgeltlich behoben werden. Erst nach zweimaligem Scheitern des Versuches
der Mängelbehebung kommt das Minderungs- oder Wandlungsrecht in betracht.
Konstruktionsänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Für Geräte und Maschinen, für die Garantiescheine ausgegeben wurden, gilt der Inhalt derselben. Für Bauleistungen und Sonderkonstruktionen gilt zum beiderseitigen
Interessenausgleich die Verdingungsordnung für Bauleistungen VOB Teil B,
die in der neuesten Fassung übergeben wurde.
8. Allgemeine Verjährung bei Verbrauchern
Für den Fall, dass der Besteller/Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, beträgt die Verjährung von neu gelieferten Sachen
2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Bei Reparaturleistungen- die keine
Bauleistungen im Sinne des BGB darstellen-
beträgt die Gewährleistung 1 Jahr ab Abnahme. Beschädigungen, bedingt durch höhere Gewalt, z. B. Sturm, Hagel usw.,
sind nicht Gegenstand unserer Gewährleistung. Für durchgeführte Reparaturen, Erneuerungen und Umverglasungen wird hinsichtlich des
Materials sowie der Funktionsfähigkeit keine Gewährleistung übernommen. Anspruch auf Gewährleistung besteht nur, wenn Liefergegenstände voll bezahlt werden.
9. Allgemeine Verjährung bei Unternehmern
Die Gewährleistung im Geschäftsverkehr mit Unternehmern:
Für Mängel an neuen Teilen, die keine Bauleistung darstellen, wird eine Gewährleistungspflicht von einem Jahr vereinbart.
Bei Lieferung von gebrauchten Teilen, die keine Bauleistung im Sinne des BGB
darstellen, wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss
und aus unerlaubter Handlung, die nicht gleichzeitig auf der Verletzung einer
vertraglichen Hauptbelassungspflicht durch den Unternehmer beruhen, sind sowohl
gegen den Unternehmer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. dessen Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden
nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Besteller gegen das Risiko von
Mangelfolgeschäden absichern sollen. Schadenersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz) bleiben ebenso unberührt, wie eine Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Die Geltendmachung von Schadenersatz ist auf den
unmittelbaren Schaden und auf 1% der Auftragssumme begrenzt und nur
bei grobem Verschulden oder Vorsatz zulässig. Zwischenzeitliche Auftragsänderungen können die Lieferfristen entsprechend verlängern. Das gleiche gilt bei höhere Gewalt und Vorkommnissen, die wir nicht zu vertreten haben. Rücktritt von der Lieferung, bedingt durch höhere Gewalt, ist von unserer Seite aus möglich.
10. Widerrufsrecht
Dem Verbraucher steht nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu
welchem der Kunde eine deutliche gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des
eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, auf einem
dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt worden ist. Die Frist beginnt jedoch nicht mit dem Tage des
Eingangs der Ware beim Verbraucher. Die Widerrufsfrist beträgt
2 Wochen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechzeitige Absendung des Widerrufs in Textform an die o. g. Adresse der
YARDMASTER Feddersen GmbH, Berlin bzw. Rücksendung der Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden.
Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von € 40,00 hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Für Warensendungen, die einen Betrag von € 40,00 übersteigen, übernimmt die Yardmaster Feddersen GmbH die Transportkosten. Der Verbraucher hat
hierzu, für ihn kostenfrei, die Deutsche Post AG mit einer unfrei Standard-Sendung zu
beauftragen. Portokosten, die dem Verbraucher durch eine von ihm freigemachte Rücksendung entstehen, können nicht zurück erstattet werden. Für Großstücke ab 15 Kilogramm veranlasst die Firma Yardmaster Feddersen GmbH die Abholung
der Ware beim Verbraucher. Die Abholung der Ware kann bei der Firma Yardmaster
Feddersen GmbH, per Fax oder per
Email beantragt werden.
Der Verbraucher hat für eine durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung
Wertersatz zu leisten, es sei denn, die Verschlechterung ist ausschließlich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen.
Im Rahmen der Vermeidung einer Verschlechterung der Ware bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme empfehlen wir, den Einbau einzelner Komponenten durch
autorisiertes Fachpersonal durchführen zu lassen.
11. Montagen
Die Montagen gelten als selbstständiges Rechtsgeschäft. Sie werden zu festen Pauschalpreisen übernommen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Nach Anlieferung des Materials kann nicht die sofortige Ausführung der Montage verlangt werden, insbesondere nicht, wenn die Wetterverhältnisse ein Arbeiten im Freien nicht zulassen.
Sollten auf Wunsch der Bauherrn Überstunden oder Feiertagsarbeit geleistet werden, sind entsprechende tarifliche
Lohnzuschläge zu zahlen. Unsere Montagepreise setzen normale Bedingungen voraus, d. h., der
Bauherr hat den Bauplatz
in ordnungsgemäßem und die Montage nicht behindernden Zustand bereitzustellen. Das gleiche gilt
für den Anfahrtsweg.
Wird die Montage übermäßig erschwert, behalten wir uns eine Berechnung von Montagemehrkosten vor. Der
Bauherr stellt rechtzeitig und unentgeltlich nahe dem Bauplatz notwendige,
verschließbare Räumlichkeit zur Unterbringung von Material
und Werkzeugen zur Verfügung. Die Haftung für angelieferte und gelagerte Materialien übernimmt der Bauherr. Mit der Lieferung trägt der Käufer bzw. Besteller die Gefahr. Eine Bauabnahme durch unsere oder durch uns
beauftragte Monteure
im Beisein des Bauherrn schließt das Bauvorhaben ab. Sie muss schriftlich durch Unterschrift bestätigt werden. Etwa noch festgestellte Mängel werden schnellst-möglich bzw. an Ort und Stelle behoben. Bei Geltendmachung weiterer Mängel nach Abnahme gelten unsere Vereinbarungen der Gewährleistung.
12. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen
verbindlich. Etwaige Druckfehler, offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler verpflichten uns nicht gegenüber unserem Vertragspartner – gemäß
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenen Streitigkeiten bei Verbrauchergeschäften ist der Wohnsitz des Käufers, ansonsten der Sitz des Verkäufers – YARDMASTER Feddersen GmbH.
Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen
Sondervermögens ist, ist Berlin ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und
mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
„YARDMASTER“ Feddersen GmbH 01. Februar 2012
| |||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||
Falls wir Sie dafür interssieren können beachten Sie bitte auch unsere
INTERNET-SEITEN
| |||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||
◄◄◄◄ zurück
| |||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||
Copyright © 2012 mp grafik & design ││ Kontakt │ Impressum │ Sitemap │ Allgemeine Verkaufsbedingungen │ Nutzungsbedingungen │ Datenschutz
| |||||||||||||||||||||||